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Tierrechtsforum:
"Tierschützer dürfen nicht mit Bildern provozieren"

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"Tierschützer dürfen nicht mit Bildern provozieren"

Autor: THfkaV | Datum:
Aus dem FAZ.net Artikel Tierschützer dürfen nicht mit Bildern provozieren vom 03.02.2006
Zitat: 03. Februar 2006 Tierschützer dürfen nicht mit drastischen Fotos verletzter oder gequälter Tiere in der Öffentlichkeit für ihre Anliegen werben. Das Arnsberger Verwaltungsgericht hat in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung festgestellt, daß Bürger nicht ohne Zustimmung und unvorbereitet mit derartigen Bildern konfrontiert werden dürfen. Damit bestätigte das Gericht die Auflagen für einen Tierschutzverein in Siegen, der bei Infoständen in einer Fußgängerzone überdimensionale Fotos verendeter oder schwer verletzter Tiere hinter Sichtschutzwände stellen mußte. Die Verwaltungsrichter stellten klar, daß dies „einen angemessenen Ausgleich zwischen der grundgesetzlich geschützten Versammlungs- und Meinungsfreiheit einerseits und dem Persönlichkeitsrecht unbeteiligter Dritter, insbesondere auch von Familien mit Kindern, andererseits” sei. Dem Verein sei es dennoch möglich, Passanten auf die Mißstände in der Schweinemast oder Pelztierzucht aufmerksam zu machen.
*Aktenzeichen: VG Arnsberg - 3 L 1047/05
Text: dpa

Re: "Tierschützer dürfen nicht mit Bildern provozieren"

Autor: Achim Stößer | Datum:
> drastischen Fotos verletzter oder gequälter Tiere in der
> Öffentlichkeit für ihre Anliegen werben. Das Arnsberger

Interessant.
Zitat:
Tierschützer dürfen nicht ohne Zustimmung der Bürger
und unvorbereitet mit drastischen Fotos verletzter oder gequälter
Tiere in der Öffentlichkeit um Spenden und Mitglieder werben.

Schock-Fotos: Tierschützer müssen Rücksicht auf Kinder nehmen (04.02.2006) animal-health-online.de, meine Hervorhebung


Nun ist uns zwar klar, daß das "Anliegen" von Tierschützern idR das zweitgenannte ist, die FAZ-Variante macht das aber nicht so ganz klar. stellt sich die Frage, wie das in dem Urteil (VG Arnsberg, 3 L 34/05, 3 L 236/05, 3 L 858/05 und 3 L 1047/05) formuliert war.

Achim

Re: "Tierschützer dürfen nicht mit Bildern provozieren"

Autor: Ava Odoemena | Datum:
Bedeutet das jetzt im Umkehrschluß, daß vor Fleisch-, Milch-, Eierregalen in Supermärkten Sichtblenden aufgestellt werden müssen, um die Persönlichkeitsrechte von Veganern zu wahren?