Re: "Tierschützer dürfen nicht mit Bildern provozieren"
Autor: Achim Stößer |
Datum:
> drastischen Fotos verletzter oder gequälter Tiere in der
> Öffentlichkeit für ihre Anliegen werben. Das Arnsberger
Interessant.
Nun ist uns zwar klar, daß das "Anliegen" von Tierschützern idR das zweitgenannte ist, die FAZ-Variante macht das aber nicht so ganz klar. stellt sich die Frage, wie das in dem Urteil (VG Arnsberg, 3 L 34/05, 3 L 236/05, 3 L 858/05 und 3 L 1047/05) formuliert war.
Re: "Tierschützer dürfen nicht mit Bildern provozieren"
Autor: Ava Odoemena |
Datum:
Bedeutet das jetzt im Umkehrschluß, daß vor Fleisch-, Milch-, Eierregalen in Supermärkten Sichtblenden aufgestellt werden müssen, um die Persönlichkeitsrechte von Veganern zu wahren?