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Betr.: Ihre Anfrage vom 18.11.00 / Veganismus
Sehr geehrte Frau Berger,
leider konnten wir aus Gründen eines Mitarbeiterwechsel Ihre Anfrage vom 18.11.00 nicht früher bearbeiten. Bitte entschuldigen Sie daher die Verspätung unseres Schreibens. Wir möchten Ihre Anfrage bzgl. der Produktgruppen wir folgt beantworten:
Unsere Lieferanten haben uns bestätigt, daß die von Ihnen angefragten Produktgruppen und die auf Seite 2 aufgeführten Produkte für die veganische ERnährung geegnet sind. Diese Artikeln enthalten dem zu Folge keine Tierprodukte und desweiteren wurden auch keine tierischen Produktionshilfsstoffe bei der Herstellung verwendet.
Für weitere Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
RILA Feinkost-Importe GmbH & Co.KG
Qualtitätssicherung -
i.A. Tram Nguyen
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Folgende Produkte von Rila enthalten keine tierischen Bestandteilen:
"rinatura" Brühen
- Gemüsebrühe, gekörnt 125 g
- Gemüsebrühe, ohne Hefe ohne Gewürze
- Klare Brühe, gekörnt kbA
- Bio Gemüsebrühwürfel
"rinatura" Bindemittel
- Fix-Binder
- Vollkorn-Soßenbinder
Fertig-Mischung
- Soja-Bolonese (rinatura)
- Falafel-Mix (Al Amier)
"rinatura" Backzutaten
- Teigsäuerungsmittel
- Vanillezucker Bio
- Weinsteinbackpulver
"rinatura" Pudding
- Vanillepudding Bio
- Schokoladenpudding Bio
"Maitre Marcel" Gewürze
- Kräuter der Provence
- Orgeano
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Anm.: Daß die Lieferanten/Hersteller des Weinsteinbackpulvers befragt wurden, ob der Weinstein aus Fässern stammt, in denen veganer (also nicht z.B. mit Gelatine geklärter) Wein gereift ist, bezweifle ich.
Auf der ersten Seite wird mir ja bestätigt, daß nicht nur die Produkte auf der obigen Liste,sondern auch die von mir angefragten Produkte vegan seien. In meiner Anfrage habe ich speziell "Vollkorn-Getreide-Risotto" (das, galube ich, Gemüsebrühe enthält, deswegen habe ich danach gefragt), "Vollkorn-Kekse" und "Birnen-Apfel-Kraut" erwähnt. Ob das nun bedeutet, daß diese Kekse nicht auf mit Butter gefetteten Blechen gebacken werden?? Da ist auf jeden Fall eine weitere Anfrage erforderlich... Wer macht die? ;-) Man kann sich ja auf beide Anfragen und die dazugehörigen Antwortschreiben beziehen.